Die Bundesagentur erstattet den Mitgliedern und den stellvertretenden Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane ihre baren Auslagen und gewährt eine Entschädigung. Der Verwaltungsrat kann feste Sätze beschließen.
Anwälte zum SGB 3
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
26506 Norden
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Rechtsanwalt Niklas Sander
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