Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn
- 1.
ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, - 2.
die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind, - 3.
die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und - 4.
der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt worden ist.
Anwälte zum SGB 3
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26506 Norden
Rechtsanwalt Stefan Fliege
26603 Aurich
Rechtsanwalt Niklas Sander
26802 Moormerland