Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie
- 1.
das 67. Lebensjahr vollendet und - 2.
die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt
Anwälte zum SGB 6
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26506 Norden
Rechtsanwalt Stefan Fliege
26603 Aurich
Rechtsanwalt Niklas Sander
26802 Moormerland