Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie
- 1.
das 62. Lebensjahr vollendet und - 2.
die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt
Anwälte zum SGB 6
Rechtsanwältin Maike Gilgenast-Geppert
26506 Norden
Rechtsanwalt Stefan Fliege
26603 Aurich
Rechtsanwalt Niklas Sander
26802 Moormerland