Bei der Gestaltung des Dienstes sollen, soweit zwingende dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen,
- 1.
die besonderen Belange der Personen mit Familien- und Pflegeaufgaben berücksichtigt werden und - 2.
die folgenden Flexibilisierungsmodelle angeboten werden: - a)
Modelle zur Flexibilisierung der Arbeits- oder Präsenzzeiten und - b)
Modelle zur Flexibilisierung des Arbeitsortes.