SGleiG 2024 - Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
- Teil 1Allgemeine Vorschriften
- Teil 2Maßnahmen zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten
- Teil 3Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst
- § 11 SGleiG 2024 - Dienstliche Rahmenbedingungen
- § 12 SGleiG 2024 - Teilzeitbeschäftigung, familien- oder pflegebedingte Beurlaubung, Elternzeit
- § 13 SGleiG 2024 - Aufstockung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung
- § 14 SGleiG 2024 - Aufrechterhaltung der Verbindung zum Beruf bei familien- oder pflegebedingter Beurlaubung oder Elternzeit
- § 15 SGleiG 2024 - Beruflicher Wiedereinstieg nach familien- oder pflegebedingter Beurlaubung oder Elternzeit
- § 16 SGleiG 2024 - Angebote von Betreuungsmöglichkeiten
- § 17 SGleiG 2024 - Erstattung von Kosten für die Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen
- Teil 4Gleichstellungsplan
- Teil 5Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten
- Abschnitt 1Wahl
- Unterabschnitt 1Wahlbereich und Wahlberechtigung
- § 23 SGleiG 2024 - Wahl und Wahlberechtigung im Bundesministerium der Verteidigung und in den unmittelbar nachgeordneten Dienststellen
- § 24 SGleiG 2024 - Wahl und Wahlberechtigung in den Dienststellen der Streitkräfte
- § 25 SGleiG 2024 - Wahl und Wahlberechtigung in den Dienststellen der Bundeswehrverwaltung
- § 26 SGleiG 2024 - Anordnungsermächtigung zur Wahl in weiteren Dienststellen
- § 27 SGleiG 2024 - Wahl und Wahlberechtigung in den personalbearbeitenden Dienststellen
- § 28 SGleiG 2024 - Ausschluss doppelter Wahlberechtigung
- Unterabschnitt 2Wahlgrundsätze, Amtszeit, Bestellung
- Unterabschnitt 3Anfechtung und Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 4Verfahren bei Umstrukturierung von Dienststellen
- Unterabschnitt 1Wahlbereich und Wahlberechtigung
- Abschnitt 2Rechtsstellung
- Unterabschnitt 1Gleichstellungsbeauftragte
- Unterabschnitt 2Stellvertretung
- Abschnitt 3Aufgaben und Einbindung
- § 49 SGleiG 2024 - Aufgaben
- § 50 SGleiG 2024 - Zusammenarbeit in der Dienststelle
- § 51 SGleiG 2024 - Grundlagen der Einbindung
- § 52 SGleiG 2024 - Informationsanspruch
- § 53 SGleiG 2024 - Informationsanspruch bei Wehrdisziplinar- und Wehrbeschwerdeverfahren
- § 54 SGleiG 2024 - Informationsanspruch bei Würdigung besonderer Leistungen
- § 55 SGleiG 2024 - Mitwirkungsrecht
- § 56 SGleiG 2024 - Einbindung bei Einzelpersonalentscheidungen
- § 57 SGleiG 2024 - Einbindung durch Stufenbeteiligung
- § 58 SGleiG 2024 - Einbindung in Verfahren zur Besetzung von Gremien
- § 59 SGleiG 2024 - Soldatinnenversammlung, sonstige Informationsveranstaltungen, Sprechstunden
- Abschnitt 1Wahl
- Teil 6Gleichstellungsvertrauensfrauen
- Abschnitt 1Bestellung und Amtszeit
- Abschnitt 2Rechtsstellung und Aufgaben
- Teil 7Einspruchs- und Klagerecht
- Teil 8Statistik, Bericht
- Teil 9Übergangsbestimmungen