SprengV 1 - Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Abschnitt I
Anwendungsbereich des Gesetzes
Abschnitt II
Anforderungen an Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör
Abschnitt III
Verfahren bei der Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen oder von Sprengzubehör; Führen von Listen durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Abschnitt IV
Allgemeine Vorschriften über die Kennzeichnung,
die Verpackung und das Überlassen an andere
Abschnitt V
Vertrieb, Überlassen und Verwenden
pyrotechnischer Gegenstände
Abschnitt VI
Sonstige Vorschriften über
explosionsgefährliche Stoffe
Abschnitt VII
Fachkunde und Prüfungsverfahren
Abschnitt VIII
Staatlich anerkannte Lehrgänge
Abschnitt IX
Beseitigung von Zugangsbeschränkungen, Nachweis der Fachkunde
Abschnitt X
Führung, Inhalt, Aufbewahrung und Vorlage
des Verzeichnisses nach § 16 des Gesetzes
Abschnitt XI
Sachverständigenausschuß
Abschnitt XII
Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt XIII
Übergangs- und Schlußvorschriften
Kurz und knapp
Titel
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Abkürzung
SprengV 1
Fundstellennachweis
BGBl I 1977, 2141
Ausfertigungsdatum
23.11.1977
Neufassung
Neugefasst durch Bek. v. 31.1.1991 I 169;
Stand
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 20.12.2021 I 5238