Sprengzubehör darf nur verwendet werden, wenn es mit den folgenden Angaben gekennzeichnet ist:
- 1.
Bezeichnung des jeweiligen Sprengzubehörs, - 2.
Firmenname, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers oder des Einführers, - 3.
Zulassungszeichen, - 4.
bei Zündleitungen und Verlängerungsdrähten: - a)
farbliche Unterscheidung je nach elektrischem Widerstand, Material des Leiters oder Verwendungsort, - b)
Länge der Leitung oder des Drahtes, - c)
Material des Leiters, gegebenenfalls farbliche Unterscheidung der Isolierung je nach Material, - d)
elektrischer Widerstand, gegebenenfalls farbliche Unterscheidung der Isolierung je nach Widerstand,
- 5.
bei Zündeinrichtungen, Steuer- und Prüfgeräten: - a)
Typenbezeichnung, - b)
Seriennummer, - c)
Jahreszahl der Herstellung, - d)
zusätzliche Informationen, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig sind, - e)
bei schlagwettergesicherten Geräten: zusätzliche Kennzeichnung mit „(S)“,
- 6.
bei Lade- und Mischladegeräten: Typenbezeichnung und Seriennummer.