Ist eine Straftat nach diesem Abschnitt begangen worden, so können
- 1.
Gegenstände, die durch die Tat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, und - 2.
Gegenstände, die Staatsgeheimnisse sind, und Gegenstände der in § 100a bezeichneten Art, auf die sich die Tat bezieht,
Anwälte zum StGB
Rechtsanwältin Christiane L. Bahner
861 Hvolsvöllur
Rechtsanwalt & Abogado Thomas Doering
38400 Puerto de la Cruz
Rechtsanwalt Diogo Pereira Coelho
2770-120 Lissabon