bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch
verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- 1.
Angaben zum Tier: Tierart: ..... Rasse: ..... Geschlecht: ..... Alter: ..... Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung ..... - 2.
Der unterzeichnende Lebensmittelunternehmer Name, Adresse: Registriernummer des Erzeugerbetriebs: erklärt: Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof .....
in..... gebracht.
Das Tier - –
hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten, - –
ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden: Ja/Nein . Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en ...... ...... (Ort, Datum) (Unterschrift des Lebensmittelunternehmers)
- 3.
(weggefallen)