An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer
- 1.
die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach § 27 bestanden und - 2.
eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.
An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer