TierZDV - Tierzuchtdurchführungsverordnung
- Kapitel 1Allgemeine Bestimmungen
- Kapitel 2Zuchtverbände, Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme
- § 2 TierZDV - Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person
- § 3 TierZDV - Genehmigung von Zuchtprogrammen für reinrassige Zuchttiere
- § 4 TierZDV - Genehmigung von Zuchtprogrammen für Hybridzuchtschweine
- § 5 TierZDV - Kennzeichnung und Identifizierung von Zuchttieren
- § 6 TierZDV - Eintragungsbestätigungen für Vorbuchtiere und Tierzuchtbescheinigungen
- § 7 TierZDV - Pferdesportliche Veranstaltungen
- § 8 TierZDV - Zuchtprogramme zur Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder einer ernsthaft vom Aussterben bedrohten einheimischen Rasse
- § 9 TierZDV - Aufstiegsregelungen bei gefährdeten Rassen und robusten Schafrassen
- Kapitel 3Gewinnung, Behandlung, Lagerung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren
- Abschnitt 1Künstliche Besamung
- § 10 TierZDV - Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
- § 11 TierZDV - Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation
- § 12 TierZDV - Kennzeichnungsnummer der nationalen Besamungsstation
- § 13 TierZDV - Kennzeichnung von Samen
- § 14 TierZDV - Aufzeichnungen über Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen, Samenbegleitschein
- § 15 TierZDV - Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen
- Abschnitt 2Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung
- Abschnitt 3Embryotransfer
- § 17 TierZDV - Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
- § 18 TierZDV - Anforderungen an den Betrieb einer Embryo-Entnahme- oder Erzeugungseinheit
- § 19 TierZDV - Kennzeichnungsnummer der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
- § 20 TierZDV - Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen
- § 21 TierZDV - Aufzeichnungen über Erzeugung, Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen, Embryobegleitschein
- § 22 TierZDV - Aufzeichnungen über die Verwendung von Embryonen
- Abschnitt 4Bestimmungen zum Datenzugang
- Abschnitt 1Künstliche Besamung
- Kapitel 4Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz
- Abschnitt 1Ausbildungsstätten
- Abschnitt 2Lehrgänge über künstliche Besamung
- Unterabschnitt 1Lehrgänge für Besamungsbeauftragte
- Unterabschnitt 2Kurzlehrgänge über Eigenbestandsbesamung
- Abschnitt 3Lehrgänge über Embryotransfer
- Kapitel 5Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
- § 34 TierZDV - Ordnungswidrigkeiten
- § 35 TierZDV - Übergangsvorschriften
- § 36 TierZDV - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 TierZDV - (zu den §§ 10 und 11)Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
- Anlage 2 TierZDV - (zu § 11 Satz 1 Nummer 5 bis 7 und 11)Vorgeschriebene Voraussetzungen und Überprüfungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung und zum Natursprung vorgesehen sind
- Anlage 2a TierZDV - (zu § 11 Satz 1 Nummer 7a)Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind
- Anlage 3 TierZDV - (zu § 17)Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit