Die Bundesnetzagentur erhebt zu den gegen ihre Entscheidungen eingelegten Rechtsbehelfen die folgenden Informationen:
- 1.
die Anzahl und den allgemeinen Inhalt der eingelegten Rechtsbehelfe, - 2.
die Dauer der Verfahren und - 3.
die Anzahl der Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz.
Anwälte zum TKG 2004
Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst LL.M.
10005 New York
Rechtsanwalt Hans Mathijsen
1018 GW Amsterdam