Veröffentlichungen und Bekanntmachungen, zu denen die Bundesnetzagentur durch dieses Gesetz verpflichtet ist, erfolgen in deren Amtsblatt und auf deren Internetseite, soweit keine abweichende Regelung getroffen ist. Im Amtsblatt der Bundesnetzagentur sind auch technische Richtlinien bekannt zu machen.
Anwälte zum TKG 2004
Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst LL.M.
10005 New York
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