§ 66l TKG 2004 - Internationaler entgeltfreier Telefondienst

Anrufe bei (00)800er-Rufnummern müssen für den Anrufer unentgeltlich sein. Die Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme eines Endgerätes bleibt unbenommen.

Anwälte zum TKG 2004