§ 77j TKG 2004 - Allgemeine Informationen über Verfahrensbedingungen bei Bauarbeiten

Die Bundesnetzagentur als zentrale Informationsstelle macht die relevanten Informationen zugänglich, welche die allgemeinen Bedingungen und Verfahren für die Erteilung von Genehmigungen für Bauarbeiten betreffen, die zum Zweck des Aufbaus der Komponenten digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze notwendig sind. Diese Informationen schließen Angaben über Ausnahmen von Genehmigungspflichten ein.

Anwälte zum TKG 2004