(1) Bei der Eintragung ins Handelsregister sind anzugeben:
- 1.
die Firma und der Sitz des Vereins, - 2.
die Versicherungszweige, auf die sich der Betrieb erstrecken soll, - 3.
die Höhe des Gründungsstocks, - 4.
der Tag, an dem der Geschäftsbetrieb erlaubt worden ist, und - 5.
die Vorstandsmitglieder.
(2) Bestimmt die Satzung etwas über die Dauer des Vereins, so ist auch das einzutragen.
Anwälte zum VAG 2016
Rechtsanwalt Michel Jacobs
3011 TA Rotterdam
Advocaat Richard Latten
3072 MD Rotterdam
Rechtsanwältin Karin Schühle
1800 Vilvoorde