Pensionskassen haben der Aufsichtsbehörde eine Erklärung zu den Grundsätzen ihrer Anlagepolitik vorzulegen
- 1.
spätestens vier Monate nach Ende eines Geschäftsjahres und - 2.
unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung der Anlagepolitik.
Anwälte zum VAG 2016
Rechtsanwalt Michel Jacobs
3011 TA Rotterdam
Advocaat Richard Latten
3072 MD Rotterdam
Rechtsanwältin Karin Schühle
1800 Vilvoorde