- 1.
Berechnung der Basissolvabilitätskapitalanforderung (BSCR) Die in § 100 dargelegte Basissolvabilitätskapitalanforderung wird wie folgt ermittelt: wobei SCRi das Risikomodul i und SCRj das Risikomodul j bezeichnet; „i, j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj: SCRNichtleben: Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul; SCRLeben: Lebensversicherungstechnisches Risikomodul; SCRKranken: Krankenversicherungstechnisches Risikomodul; SCRMarkt: Risikomodul Marktrisiken; SCRAusfall: Risikomodul Gegenparteiausfall. Der Faktor „Corr i, j“ steht für die Angaben in Zeile i und Spalte j der folgenden Korrelationsmatrix: j Markt Gegenpartei-
ausfallLebens-
versicherungKranken-
versicherungNicht-Lebens-
versicherungi Markt 1 0.25 0.25 0.25 0.25 Gegenparteiausfall 0.25 1 0.25 0.25 0.5 Lebensversicherung 0.25 0.25 1 0.25 0 Krankenversicherung 0.25 0.25 0.25 1 0 Nicht-Lebensversicherung 0.25 0.5 0 0 1 - 2.
Berechnung des nichtlebensversicherungstechnischen Risikomoduls Das in § 101 genannte nichtlebensversicherungstechnische Risikomodul errechnet sich wie folgt: wobei SCRi das Untermodul i und SCRj das Untermodul j bezeichnet; „i, j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj : SCRNL-Prämien/Rückstellung: Untermodul Nichtlebensversicherungprämien- und ‑reserverisiko; SCRNL-Katastrophen: Untermodul Nichtlebenskatastrophenrisiko. - 3.
Berechnung des lebensversicherungstechnischen Risikomoduls Das in § 102 genannte lebensversicherungstechnische Risikomodul errechnet sich wie folgt: wobei SCRi das Untermodul i und SCRj das Untermodul j bezeichnet; „i, j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj: SCRSterblichkeit: Untermodul Sterblichkeitsrisiko; SCRLanglebigkeit: Untermodul Langlebigkeitsrisiko; SCRInvalidität: Untermodul Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko; SCRLV-Kosten: Untermodul Lebensversicherungskostenrisiko; SCRRevision: Untermodul Revisionsrisiko; SCRStorno: Untermodul Stornorisiko; SCRLV-Katastrophen: Untermodul Lebensversicherungskatastrophenrisiko. - 4.
Berechnung des Risikomoduls Marktrisiken Struktur des Risikomoduls Marktrisiken Das in § 104 genannte Marktrisikomodul errechnet sich wie folgt: wobei SCRi das Untermodul i und SCRj das Untermodul j bezeichnet; „i, j“ bedeutet, dass in der Summe alle möglichen Kombinationen von i und j erfasst sein sollten. Bei der Berechnung treten an die Stelle von SCRi und SCRj: SCRZins: Untermodul Zinsänderungsrisiko; SCRAktien: Untermodul Aktienrisiko; SCRImmobilien: Untermodul Immobilienrisiko; SCRSpread: Untermodul Spread-Risiko; SCRKonzentration: Untermodul Marktrisikokonzentrationen; SCRWechselkurs: Untermodul Wechselkursrisiko.
Anwälte zum VAG 2016
Rechtsanwalt Michel Jacobs
3011 TA Rotterdam
Advocaat Richard Latten
3072 MD Rotterdam
Rechtsanwältin Karin Schühle
1800 Vilvoorde