§ 1 VersFinKfAusbV - Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

(1) Der Ausbildungsberuf Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen wird staatlich anerkannt.

(2) Es kann in folgenden Fachrichtungen ausgebildet werden:

1.
Versicherung,
2.
Finanzberatung.