VersFinKfAusbV - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
- § 1 VersFinKfAusbV - Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 VersFinKfAusbV - Ausbildungsdauer
- § 3 VersFinKfAusbV - Zielsetzung und Struktur der Berufsausbildung
- § 4 VersFinKfAusbV - Ausbildungsberufsbild
- § 5 VersFinKfAusbV - Ausbildungsrahmenplan
- § 6 VersFinKfAusbV - Ausbildungsplan
- § 7 VersFinKfAusbV - Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- § 8 VersFinKfAusbV - Zwischenprüfung
- § 9 VersFinKfAusbV - Abschlussprüfung in der Fachrichtung Versicherung
- § 10 VersFinKfAusbV - Abschlussprüfung in der Fachrichtung Finanzberatung
- § 11 VersFinKfAusbV - Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 12 VersFinKfAusbV - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 VersFinKfAusbV - (zu § 4 Absatz 1)Liste der zu vermittelnden Produkte nach § 4 Absatz 1 Nummer 4
- Anlage 2 VersFinKfAusbV - (zu § 5)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen- Sachliche Gliederung -
- Anlage 3 VersFinKfAusbV - (zu § 5)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen- Zeitliche Gliederung -