Anlage 3 VersFinKfAusbV - (zu § 5)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen- Zeitliche Gliederung -
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
A. Fachrichtung Versicherung |
Erstes Ausbildungsjahr |
- 1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur, - 1.2
Berufsbildung, - 1.3
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e, - 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 2.4
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel a, - 4.
Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziele a bis c,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.5
Umweltschutz, - 2.1
Arbeits- und Selbstorganisation, - 2.2
Datenschutz und Datensicherheit, - 3.1
Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen, Lernziele a bis c, - 5.2
Kundenbetreuung, Lernziele a bis c,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.3
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a, - 4.
Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziel d, - 5.1
Vertragsservice, Lernziele a bis c,
Zweites Ausbildungsjahr |
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.3
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b, - 3.1
Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen, Lernziel d, - 3.2
Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen, - 4.
Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziele e bis h,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.3
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele f bis i, - 2.4
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel b, - 2.5
Kosten- und Leistungsrechnung, - 2.6
Controlling, - 5.1
Vertragsservice, Lernziele d und e,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.3
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c, - 3.3
Nachbereitung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen, - 5.2
Kundenbetreuung, Lernziele d und e,
Drittes Ausbildungsjahr |
(1) In einem Zeitraum von vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Anlage 2 Abschnitt II A der Berufsbildposition
Schaden- und Leistungsbearbeitung
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von jeweils vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der zwei ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten nach Anlage 2 Abschnitt II B der Berufsbildpositionen
- 1.
Kundengewinnung und Bestandsausbau, - 2.
Marketing, - 3.
Steuerung und Verkaufsförderung in der Vertriebseinheit, - 4.
Risikomanagement, - 5.
Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge, - 6.
Vertrieb von Versicherungsprodukten für Gewerbekunden, - 7.
Optimierung von Kundenbeziehungen und Versicherungsbeständen, - 8.
Schadenservice und Leistungsmanagement
B. Fachrichtung Finanzberatung |
Erstes Ausbildungsjahr |
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur, - 1.2
Berufsbildung, - 1.3
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e, - 1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 2.4
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel a, - 4.
Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziele a bis c,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.5
Umweltschutz, - 2.1
Arbeits- und Selbstorganisation, - 2.2
Datenschutz und Datensicherheit, - 3.1
Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen, Lernziele a bis c, - 5.2
Kundenbetreuung, Lernziele a bis c,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.3
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a, - 4.
Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziel d, - 5.1
Vertragsservice, Lernziele a bis c,
Zweites Ausbildungsjahr |
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.3
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b, - 3.1
Vorbereitung von Beratungs- und Verkaufsprozessen, Lernziel d, - 3.2
Durchführung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen, - 4.
Versicherungs- und Finanzprodukte, Lernziele e bis h,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.3
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele f bis i, - 2.4
Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel b, - 2.5
Kosten- und Leistungsrechnung, - 2.6
Controlling, - 5.1
Vertragsservice, Lernziele d und e,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß Anlage 2 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.3
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel c, - 3.3
Nachbereitung von Beratungs- und Verkaufsgesprächen, - 5.2
Kundenbetreuung, Lernziele d und e,
Drittes Ausbildungsjahr |
(1) In einem Zeitraum von vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Anlage 2 Abschnitt III A der Berufsbildposition
Anlage in Finanzprodukte
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von jeweils vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der zwei ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten nach Anlage 2 Abschnitt III B der Berufsbildpositionen
- 1.
Finanzierungsberatung von gewerblichen Kunden, - 2.
Optimierung von Finanzproduktbeständen der Kunden, - 3.
Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen, - 4.
Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge