Ist ein Versicherungsvertrag mit den bei Lloyd´s vereinigten Einzelversicherern nicht über eine Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes abgeschlossen worden und ist ein inländischer Gerichtsstand gegeben, so können Ansprüche daraus gegen den bevollmächtigten Unterzeichner des im Versicherungsschein an erster Stelle aufgeführten Syndikats oder einen von diesem benannten Versicherer geltend gemacht werden; ein darüber erzielter Titel wirkt für und gegen alle an dem Versicherungsvertrag beteiligten Versicherer.
Anwälte zum VVG 2008
Rechtsanwalt Michel Jacobs
3011 TA Rotterdam
Advocaat Richard Latten
3072 MD Rotterdam
Rechtsanwältin Karin Schühle
1800 Vilvoorde