Anlage 2 VwFAngAusbV 1999 - (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten - Zeitliche Gliederung -
Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes, - 1.2
Berufsbildung, - 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 2
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele a bis d, - 4
Kommunikation und Kooperation, Lernziele b bis d,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele e und f, - 3
Informations- und Kommunikationssysteme, - 5.2
Haushaltswesen
- 2
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele c und d,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.4
Umweltschutz, - 2
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele g und h, - 5.4
Beschaffung
- 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 2
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele c bis f, - 3
Informations- und Kommunikationssysteme
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 5.3
Rechnungswesen, Lernziele a, c und d,
- 2
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, - 3
Informations- und Kommunikationssysteme, - 5.4
Beschaffung
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 4
Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, e und f, - 6
Personalwesen
- 3
Informations- und Kommunikationssysteme
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition
- 7
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
- 1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 1.4
Umweltschutz, - 2
Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, - 3
Informations- und Kommunikationssysteme
Fachrichtung Bundesverwaltung
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.1)
5.1 Betriebliche Organisation,
- I.
- 5.3
Rechnungswesen, Lernziele b und e,
- I.
1.4 Umweltschutz,
- I.
2 Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
- I.
3 Informations- und Kommunikationssysteme,
- I.
- 5.3
Rechnungswesen, Lernziele a, c und d,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- II.2)
1.3 Personalwirtschaft
- I.
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
2 Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
- I.
3 Informations- und Kommunikationssysteme,
- I.
6 Personalwesen
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- II.
1.1 Fallbezogene Rechtsanwendung,
- II.
- 1.2
Verwaltungshandeln in Arbeitsgebieten des Ausbildungsbetriebes
- I.
3 Informations- und Kommunikationssysteme,
- I.
4 Kommunikation und Kooperation,
- I.
7 Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
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1) Abschnitt I
2) Abschnitt II