Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte und einem Landgericht für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Angelegenheiten in europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zuzuweisen, wenn dies der sachlichen Förderung der Verfahren dient. Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.
Anwälte zum ZPO
Rechtsanwalt Sven Walker
M5H 3M7 Toronto
Rechtsanwalt Gerhard Schertzer
L3R 5B4 Toronto
Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando)
32751 Maitland