86 Anwälte für Bundeswildschutzverordnung
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Ihr persönliches Anliegen — individuell betreut
"Fight as long as you can and never give up"
Strategisch denken, rechtliche Spielräume ausnutzen, kreative Lösungen finden und immer einen Plan B haben - dann kann man den eigenen Mandanten optimal vertreten.
Nur wer das Ziel kennt, kann den Weg dorthin finden.
Fragen und Antworten
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Bundeswildschutzverordnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bundeswildschutzverordnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Bundeswildschutzverordnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Bundeswildschutzverordnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bundeswildschutzverordnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist. -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Die Verordnung über den Schutz von Wild (Bundeswildschutzverordnung, BWildSchV) beinhaltet Richtlinien, die den Schutz von Wild garantieren sollen. Sie umfasst lebende wie tote Tiere, Teile von diesen sowie deren Erzeugnisse und Nester. Welche Tierarten von der BWildSchV betroffen sind, regeln die Anlagen 2 bis 5 mit detaillieren Listen.
Nach dem Definieren des Anwendungsbereiches regelt die Verordnung Verbote bezüglich der gelisteten Tierarten. Anschließend wird stark auf die Haltung und Kennzeichnung von Greifen und Falken eingegangen. Weiterhin gibt die Verordnung Regeln für die Aufzeichnungspflichten beim gewerbsmäßigen Umgang mit Tierarten laut Anhang sowie bei deren rechtmäßigem Besitz vor und definiert Ordnungswidrigkeiten.
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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Bundeswildschutzverordnung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.
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