2 Anwälte in Schloß Holte-Stukenbrock

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Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Farke
Kanzlei Farke, Holter Str. 211d, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock 6726.3687280256 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Rechtsanwalt in Schloß Holte-Stukenbrock
(14.02.2024) Herr Farke hat mich sehr beraten. Habe mich aufgehoben gefühlt
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Drewell
Rechtsanwalt Jürgen Drewell
Rechtsanwalt Jürgen Drewell, Holter Straße 4-6, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock 6727.738123467 km
Verkehrsrecht und Familienrecht, eine in sich stimmige Fachanwaltskombination: Ohne Verkehr wird's mit der Familie nichts. Auch im Mietrecht und im Arbeitsrecht sind Sie bei mir in guten Händen.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Rechtsanwalt in Schloß Holte-Stukenbrock
(08.12.2020) Herr Drewell ist ein sehr guter Anwalt!Ich habe Ihn von Anfang an vertraut und er hat mich in der Familiensache sehr …

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Schloß Holte-Stukenbrock?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Schloß Holte-Stukenbrock. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Schloß Holte-Stukenbrock zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Schloß Holte-Stukenbrock!
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Info Schloß Holte-Stukenbrock

Schloss Holte-Stukenbrock

Schloss Holte-Stukenbrock ist eine kleine Stadt inmitten eines landschaftlich reizvollen Naherholungsgebietes, der Emssandebene in Nordrhein-Westfalen.
Diese Stadt mit dem langen Namen kann vor allem durch eine Vielzahl an Sehenswürdigkeiten glänzen. So hat Schloss Holte-Stukenbrock beispielsweise zahlreiche sehenswerte Naturdenkmähler wie etwa die Emsquelle, das Furlbachtal, das Naturschutzgebiet Kipshagener Teiche und die berühmte ?1000-jährige Eiche? im Holter Wald.

Auch auf kultureller Ebene hat Schloss Holte-Stukenbrock vieles zu bieten. Besonders beliebt sind das historische ?Holter Schloss?, das heimatkundliche Museum und als eine noch junge Attraktion der Hollywood- und Safaripark. Wer lieber aktiv in Schloss Holte-Stukenbrock ist, kommt gleichfalls auf seine Kosten. Die Stadt kann durch ein unglaublich großes Angebot an Sport- und Freizeitmöglichkeiten überzeugen, so gibt es ein Hallenbad, mehrere Sportplatzanlagen, Reitplätze, Wanderrouten und viele Kinderspielplätze.
Die Gastronomie reicht von Biergärten über kleine Cafés bis hin zu gemütlichen Kneipen und stilvollen Gourmetrestaurants. Für jeden Gaumen und jeden Geldbeutel findet sich das richtige in Schloss Holte-Stukenbrock.
Auch bekannte Persönlichkeiten wie die Schriftstellerin Karin Struck, der Europapolitiker Elmar Brok und Landschaftsmaler Fritz Wildhagen wussten die Vorzüge von Schloss Holte-Stukenbrock zu schätzen und verbrachten einen Großteil ihres Lebens in dem beschaulichen Städtchen.
Letztlich ist zu sagen, dass Schloss Holte-Stukenbrock ein liebenswerter Ort für seine Bewohner und Gäste in einer landschaftlich erholsamen Atmosphäre ist und mit seinen vielfältigen Angeboten an Kultur und Sport, sowohl für Jung als auch Alt attraktive Freizeitmöglichkeiten bietet.

Schloss Holte-Stukenbrock hatte 2006 ca. 26.053 Einwohner.

Schloss Holte-Stukenbrock Postleitzahl: 33758

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