1.300 Arbeitsplätze bei Alstom weg

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Alstom hat seinen Hauptsitz in Frankreich in Saint-Ouen-sur-Seine.

Alsom hat eine führende Stellung im Transportbereich und ist überwiegend in der Herstellung von Schienenfahrzeugen und -systemen tätig.

Alstom ist nach dem chinesischen Schienenfahrzeughersteller CRRC das zweitgrößte Unternehmen der Bahntechnik weltweit.

Alstom hat ca. 2.500 Arbeitnehmer beschäftigt.

Als Alstom im Januar 2021 Bombardier Transportation übernommen hat kamen ca. 6000 Arbeitnehmer dazu.

An allen deutschen Alstom-Standorten sind 9.400 Arbeitnehmer beschäftigt.

Viele Arbeitnehmer in der Produktion sind ohne Ausbildung und haben durch Qualifikation und Anlernen ihren Arbeitsplatz erlangt.

Zudem haben viele Arbeitnehmer eine lange Betriebszugehörigkeit und sind entsprechend älter.

Ihre Standorte befinden sich in Berlin, München, Waibstadt, Braunschweig, Salzgitter, Stendal, Hennigsdorf, Bautzen, Görlitz, Siegen, Mannheim und Werk Kassel.

Alstom will in Deutschland an mehreren Standorten insgesamt bis zu 1.300 Stellen abbauen.

Die Standorte in Berlin, Brandenburg und Sachsen sind am stärksten vom geplanten Personalabbau betroffen.

Die Geschäftslage bei Alstom war in den vergangenen Jahren wiederholt schwierig.

Auch die Corona-Krise hatte für Alstom wirtschaftliche Folgen - Aufträge sanken und damit auch der Umsatz.

Als Folge müssen Arbeitsplätze abgebaut werden und damit die Personalkosten gesenkt werden.

Der geplante Stellenabbau soll bei Alstom in Deutschland bis zum Jahresende geregelt werden.

Alstom verhandelt dazu nun mit den Sozialpartnern – Betriebsrat und Gewerkschaft über den Stellenabbau.

Ob Alstom sozialverträglich im Rahmen von Altersteilzeit, Umschulung und Freiwilligenprogramm die Arbeitnehmerzahl verringert oder auf betriebsbedingte Kündigungen zurückgreift, bleibt abzuwarten.

Es empfiehlt sich einen Sozialplan, einen Interessenausgleich oder eine Betriebsvereinbarung vorab vom Spezialisten für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.

Nur so können mögliche Ansprüche und die Namensliste der betroffenen Arbeitnehmer sicher geprüft werden.

Auch vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder eines Änderungsvertrags sollte zwingend eine anwaltliche Prüfung und Beratung in Anspruch genommen werden.

Im Falle einer Kündigung ist Eile geboten und sofort der Kontakt zum Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzunehmen, um eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht anwaltlich prüfen zu lassen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, um eine angemessene und möglichst hohe Abfindungs-Zahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können!

Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321                        

Foto(s): kanzlei JURA.CC

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