10 Tipps zur Datenschutzgrundverordnung

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommt! Wie bereite ich mich vor?

Rechtliche Grundlage ist die ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar geltende DSGVO. Zeitgleich tritt auf nationaler Ebene das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft, welches das deutsche Datenschutzrecht an die DSGVO anpasst sowie den möglichen Spielraum der DSGVO berücksichtigt. Schließlich gibt es Sonderregelungen, wie die E-Privacy-Verordnung, die insbesondere Vorschriften für Online-Marketing sowie Analyse- und Trackingtools beinhaltet. Neben tatsächlichen Änderungen werden viele Vorschriften des bereits geltenden Datenschutzrechts lediglich modifiziert, Datenverarbeitungsprozesse müssen jedoch umfassend angepasst und dokumentiert werden. Aufgrund der drastisch erhöhten Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Umsatzes besteht dringend Handlungsbedarf. 

Diese Maßnahmen und Muster empfehle ich meinen Mandanten zur Umsetzung der DSGVO:

I. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig?

=> Muster-Bestellungsurkunde erstellen

II. Übersicht erstellen: Wo im Unternehmen finden Datenverarbeitungsprozesse statt? Personenbezogene Daten, gesetzliche Erlaubnistatbestände und Einwilligungen kategorisieren und überprüfen.

III. Überprüfung der technisch-organisatorischen Sicherheit

IV. Überprüfen von Datenübermittlungen an Dritte, insbesondere, liegen Auftragsdatenverarbeitungsverträge vor?

=> Muster erstellen: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

V. Darstellung dieser Datenverarbeitungsprozesse im Rahmen von Verfahrensverzeichnissen, Kontrolle und Überwachung

=> Muster erstellen: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 

VI. Datenschutzfolgeabschätzung notwendig? Besondere Risiken?

VII. Einrichtung Beschwerdemanagement:

=> Muster erstellen: Auskunft gegenüber betroffenen Personen 

VIII. Aktualisierung Datenschutzerklärung an die neuen gesetzlichen Bestimmungen

=> Muster erstellen: Datenschutzbestimmungen

IX. Mitarbeiter und Abteilungsleiter schulen und Verschwiegenheitserklärung unterschreiben lassen.

=> Muster erstellen: Verschwiegenheitserklärung mit Datenschutzinformationen

X. Meldepflichten bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Beate Wolff

Beiträge zum Thema