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27 Prozent der Züge der Deutschen Bahn unpünktlich: Welche Ansprüche haben Sie bei Zugverspätungen?

  • 2 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion
  • Die Bahn kann ihre geplante Pünktlichkeitsquote von 82 Prozent für 2018 nicht einhalten.
  • Das Bahnnetz gilt momentan als praktisch ausgelastet, besonders in Ballungsgebieten.
  • Bahnfahrer müssen Verspätungen jedoch nicht klaglos hinnehmen.
  • In vielen Fällen kann ein Teil des Fahrpreises zurückverlangt werden.

Die Deutsche Bahn kommt aus den Negativschlagzeilen nicht heraus. Letzten Monat wurden Preiserhöhungen für Dezember angekündigt und erst vor drei Tagen musste der Vorstand der Fernverkehrssparte seinen Hut nehmen. Nun sind erneut Informationen ans Tageslicht gekommen, die Bahn-Gefrustete kaum versöhnlich stimmen werden.

Nur 73 Prozent Pünktlichkeitsquote statt der geplanten 82 Prozent

So mancher hat es wohl bereits kommen sehen. Laut Dokumenten, die den Medien vorliegen, hatte die Bahn ursprünglich geplant, dieses Jahr 82 Prozent aller Züge pünktlich abfahren zu lassen. Allerdings hat sie sich nun von diesem Ziel verabschiedet. Aktuell soll die Pünktlichkeitsquote nur bei ernüchternden 73 Prozent liegen. Der Grund hierfür sei nicht nur die Technik, sondern auch insgesamt 5000 fehlende Mitarbeiter.

Laut Medienberichten ist einer der häufigsten Auslöser für Verspätungen, dass immer mehr Züge in umgekehrter Wagenreihenfolge fahren. Hierdurch dauert das Einsteigen an jedem Bahnhof länger, worauf sich die Verspätung immer weiter summiert. Die Ursache ist offenbar zum wiederholten Mal die Personalpolitik der Bahn. Denn zur Korrektur der Zugreihenfolge sind nächtliche Drehfahrten notwendig, für die es schlicht an Mitarbeitern fehlt. 

Doch das ist noch nicht alles. Insgesamt sollen nur 20 Prozent aller ICEs voll funktionsfähig sein. Es wirkt regelrecht paradox, dass die Bahn gleichzeitig angegeben haben soll, in den vergangenen zwei Jahren mehr defekte Züge instand gesetzt zu haben als in den Jahren zuvor.

Überlastetes Streckensystem sorgt für weitere Verspätungen

Laut den internen Dokumenten ist das Streckennetz zudem praktisch ausgelastet und an vielen Stellen technisch veraltet – und das ganz besonders in Ballungsgebieten und an wichtigen Verkehrsknotenpunkten. Ein weiterer Fall also, in dem damit zu rechnen ist, dass die Bahn den Sparkurs der letzten Jahre teuer bezahlen muss.

Welche Rechte haben Bahnfahrer bei Zugverspätungen?

Gefrustete Zugfahrer müssen sich jedoch nicht alles gefallen lassen. In zahlreichen Fällen ist es nämlich möglich, einen Teil oder sogar den gesamten Fahrpreis zurückzuverlangen. Ab 60 Minuten Verspätung können Sie auf eine Rückzahlung von 25 % des Fahrpreises bestehen. Auch für eine Platzreservierung, die Sie nicht wahrnehmen konnten, steht Ihnen eine Entschädigung zu.

Die Meinung, dass Sie sich bei Bahn-Patzern mit einem Gutschein abspeisen lassen müssen, ist zwar weitverbreitet, aber trotzdem weit von der Wahrheit entfernt. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich die Verspätung vom Zugpersonal bestätigen lassen und das Papier- oder Online-Ticket aufbewahren, denn in den meisten Fällen möchte die Bahn Beweise sehen.

(JSC)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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