Ab April kann Notfall-Kinderzuschlag beantragt werden!

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Ab April unterstützt das Bundesfamilienministerium Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen.

In der Corona-Krise haben gerade Alleinerziehende und ihre Kinder sowie einkommensschwache Familien große Probleme.

Organisatorisch, wenn die Kinder aufgrund von Schulschließungen zu Hause sind und finanziell, weil die ganzen Kosten weiterlaufen.

Dann wird der Notfall-Kinderzuschlag gebraucht.

Folgende Voraussetzungen werden positiv abgefragt:

  1. Beziehen Sie Kindergeld?
  2. Erreicht Ihr monatliches Bruttoeinkommen die Mindesteinkommensgrenze?
  3. Für Elternpaare 900 Euro brutto, für Alleinerziehende 600 Euro brutto.
  4. Wohnen Ihre Kinder in Ihrem Haushalt und sind sie jünger als 25 Jahre?
  5. Sind Ihre Kinder ledig?

Sollten Sie eine dieser Fragen mit nein beantworten steht Ihnen kein Notfall-Kinderzuschlag zu.

Der Kinderzuschlag kann jetzt Online gestellt werden!

Informationen dazu gibt es unter

https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start

auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Durch den Onlineantrag wird man gelotst und die notwendigen Nachweise können einfach per Upload hochgeladen werden. Es kann sich wirklich lohnen. Halten Sie die vollständigen Kontoauszüge bereit.

So kann ein Anspruch pro Kind auf bis zu 185,- € im Monat bestehen. Die Einkommensprüfung wird nicht wie normalerweise die letzten 6 Monate umfassen, sondern nur den letzten Monat vor der Antragstellung, in diesem Fall, den März. 

Es kann ab April beantragt werden und ist befristet bis 30. September.

Gerne stehen wir für eine weitere Beratung zur Seite. Wir sind für Sie da!

Ihr Kanzlei Breiter Team


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