Der Aufhebungsvertrag als Falle für den Arbeitnehmer

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„Bitte schön, hier ist der Aufhebungsvertrag. Sie wissen um die aktuelle Krise, Sie sind zu teuer, bitte unterschreiben Sie hier“. 

Wenn sie Ihr Chef in diesen Tagen so empfängt, dann seien Sie sehr vorsichtig, denn ein Aufhebungsvertrag muss gut überlegt werden. Der Arbeitgeber kann sich damit rasch von seinem Arbeitnehmer lösen, aber der Arbeitnehmer hat in der Regel alle Nachteile.

Was ist also zu tun?

Bitte lassen Sie einen Aufhebungsvertrag immer sorgfältig von einem Rechtsanwalt prüfen, das heißt auf jeden Fall, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen, sondern mit nach Hause nehmen. Wir von der KANZLEI BREITER unterstützen Sie bei der Prüfung des Aufhebungsvertrages.

Oftmals lockt die hohe Abfindungssumme und das schnelle Geld scheint wichtiger, als die langfristige Bindung an einen Arbeitsplatz, den man vielleicht schon lange nicht mehr möchte. 

Was bewirkt ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis unmittelbar zum Aufhebungszeitpunkt auf, einvernehmlich. Es sollten daher folgende Punkte geregelt sein:

  1. Beendigungszeitpunkt
  2. Freistellung
  3. Abfindung
  4. Urlaubsabgeltung
  5. Weihnachtsgeld anteilig
  6. Zeugnis (Note, Führung und Verhalten)
  7. Überstunden
  8. betriebliche Altersvorsorge
  9. Verschwiegenheit
  10. Forderungen
  11. Betriebsmittel

Aber:

Der Aufhebungsvertrag kann dazu führen, dass die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt. Diese beträgt in der Regel 3 Monate, aber mindestens ¼ der Bezugszeit. Also kann die Sperrzeit bei einer Bezugszeit von 2 Jahren 6 Monate betragen und das ist sehr viel, zumal die Beitragsmonate genau dann fehlen, wenn sie dringend gebraucht werden und auch am meisten bringen, in den letzten Jahren vor der Rente. 

Wir von der KANZLEI BREITER sind genau auf die Schnittstellen von Arbeitsrecht und Sozialrecht spezialisiert.

Auch wenn man sich im Aufhebungsvertrag auf eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist einigt, wird in der Regel eine Sperrzeit verhängt. 

Was kann ich bei einem unterschriebenen Aufhebungsvertrag tun?

Ist ein Aufhebungsvertrag unterschrieben, ist nur in seltenen Fällen eine Anfechtung möglich. Auch hier sollte dringend ein Anwalt eingeschaltet werden, denn dieser kennt die Möglichkeiten. Wir haben schon häufiger Anfechtungen erfolgreich durchgeführt. Auch dann, wenn wir, als Anwälte der KANZLEI BREITER, nicht den Arbeitsplatz zurückbringen können, so können wir doch für bessere Beendigungskonditionen sorgen. 

Wir sind für Sie da!

Ihr KANZLEI BREITER Team

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt.



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