Abfindung berechnen: Wie funktioniert der Abfindungsrechner?

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Was ist eine Abfindung im Arbeitsrecht?

Die Abfindung ist im Arbeitsrecht eine freiwillige Einmalzahlung des Arbeitgebers an den Beschäftigten im Rahmen einer Kündigung. Das Ende des Arbeitsverhältnisses ist Anlass dieser Auszahlung. Da der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verloren hat, kompensiert die Abfindung den zukünftigen Verdienstausfall.

Besteht im Arbeitsrecht ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung?

Viele Arbeitnehmer sind überzeugt, dass der Arbeitgeber im Falle einer Kündigung automatisch eine Abfindung auszuzahlen hat, aber das ist nicht der Fall. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, sie ist in der Regel das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Wie wird die Abfindung berechnet?

In der Regel werden bei der Berechnung der Abfindung wirtschaftliche, soziale, persönliche und in einigen Fällen auch psychologische Faktoren berücksichtigt, um eine angemessene Entschädigung für den Jobverlust zu ermitteln. Auch wenn es selten einen rechtlichen Anspruch auf Abfindung gibt, hat sich im Arbeitsrecht eine Faustformel zur Berechnung der sogenannten Regelabfindung zur ersten Orientierung durchgesetzt.

Sie ist in unserem Abfindungsrechner hinterlegt, der automatisiert eine angemessene Summe gemäß Ihren Angaben berechnet:

Anhand einer Beispielrechnung wird die Anwendung der Formel klarer: Wenn ein Arbeitnehmer nach acht Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt wird und Anspruch auf eine Abfindung hat, kann er die Formel aus dem Abfindungsrechner anwenden, um die Regelabfindung zu ermitteln.

Angenommen, er hat zuletzt ein Monatsgehalt von 4.200 Euro brutto erhalten, sieht die Rechnung wie folgt aus:

4.200 Euro Bruttomonatsgehalt x 0,5 x 8 Jahre Betriebszugehörigkeit = 16.800 Euro Regelabfindung.


Der Arbeitnehmer sollte in diesem Beispielfall also mit einer Forderung von mindestens 16.800 Euro in die Verhandlung gehen. 


Es gibt aber auch Faktoren, die eine Abfindung deutlich in die Höhe treiben können: zum Beispiel, wenn die Kündigung stark fehlerhaft ist, der Arbeitnehmer einem besonderen Kündigungsschutz unterliegt (wie Schwangere oder Schwerbehinderte) oder der Angestellte finanzielle Verantwortung für eine Familie mit unterhaltspflichtigen Kindern trägt. Eine Abfindung ist immer Verhandlungssache und unser Online-Abfindungsrechner gibt nur eine erste Orientierung. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann hier helfen, die höchstmögliche Entschädigungszahlung zu erreichen.




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