Abgabe der Steuererklärung 2008

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Die Einkommensteuererklärung muss immer bis zum 31.05. des Folgejahres abgegeben werden, sonst drohen Schätzung, Verspätungszuschlag und andere Unannehmlichkeiten.

Die Finanzämter verschicken jetzt zurzeit vermehrt Erinnerungen und Schätzungen heraus.

Bei Erinnerung: Suchen Sie einen Steuerberater oder Steueranwalt auf, der die Erklärung für Sie fertigt. In diesem Fall haben Sie nämlich Frist bis zum 31.12.2009, um Ihre Einkommensteuererklärung 2008 abzugeben. Die Kosten für die Erstellung der Erklärung durch den Fachmann lohnen sich: Selbst wenn Sie mehr an den Fachmann zahlen, als Verspätungszuschlag festgesetzt werden würde, gelten Sie beim Finanzamt nicht als säumig. Das kann helfen, wenn Sie mal beim Finanzamt Fristverlängerung beantragen müssen. Und außerdem: Der Fachmann holt oft mehr Steuererstattung für Sie vom Finanzamt.

Bei Schätzung: Unbedingt innerhalb eines Monats Einspruch einlegen! Dies gilt auch, wenn Sie die Erklärung nicht innerhalb eines Monats fertig stellen können: Der rechtzeitig und schriftlich eingelegte Einspruch sorgt erstmal dafür, dass der Steuerbescheid noch geändert werden kann. Aber Achtung: Die Steuernachzahlung bleibt trotzdem fällig! Um hier keine weiteren Schwierigkeiten zu bekommen, müssen Sie bis zur Fälligkeit die Steuererklärung abgeben und Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Insgesamt gilt auch hier: Der Fachmann hat die Sache meistens gut im Griff und berät Sie so, dass Ihnen kein weiterer Schaden entsteht.

Ganz säumige Steuerzahler, die sich jährlich schätzen lassen, müssen indes in Zukunft mit weiteren Schwierigkeiten rechnen: Die Steuerfahndung vermutet hier, dass der Steuerzahler deshalb keine Steuererklärung abgibt, weil die Schätzung günstiger ist als eine echte Erklärung. Selbst, wenn dem nicht so sein sollte: Den Ärger, den Sie mit der Steuerfahndung haben, wollen Sie nicht wirklich erleben.


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