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Steuererklärung rückwirkend - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 1 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Steuererklärung 4 Jahre rückwirkend abgeben.
  • Für die jeweiligen Jahre darf bisher keine Steuererklärung abgegeben worden sein.
  • Wer vier Jahre wartet, erhält vom Finanzamt 6 Prozent Zinsen pro Jahr auf die zurückerstatte Steuersumme.
  • Für die Steuererklärung für das Jahr 2015 läuft die Verjährungsfrist für die Steuererklärung am 31.12.2019 ab.
  • Ein Verlustvortrag kann sogar bis zu 7 Jahre rückwirkend eingereicht werden.

Abgabepflicht: Wer muss eine Steuererklärung machen?

Bestimmte Personengruppen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bis zum 31. Juli des Folgejahres eine Steuererklärung abzugeben. Hierzu zählen:

  • Selbstständige
  • Personen mit Nebeneinkünften über 410 Euro
  • Personen, die gleichzeitig mehrere Jobs ausüben
  • Ehepaare in der Steuerklasse IV mit Faktor oder mit einer Kombination aus den Steuerklassen V und VI

Grundsätzlich gilt, wer weniger als den Grundfreibetrag verdient, muss keine Steuern zahlen. Arbeitnehmer in der Steuerklasse I, die nur Einnahmen aus ihrer Anstellung haben, sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Kann die Abgabefrist verlängert werden?

Kann die Frist zum 31. Juli nicht eingehalten werden, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Diesen Antrag sollten Sie allerdings bereits vor dem Fristende stellen und zudem Gründe für die Verlängerung nennen. Hierzu zählen beispielsweise ein Umzug, Krankheiten oder fehlende Unterlagen. Wenn Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt haben, sind Sie fein raus. Dann verlängern sich die Abgabefristen automatisch bis Ende Februar des nächsten Jahres.


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