Abgasskandal erreicht BMW – KBA ordnet Rückruf an!

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Vergangenen Herbst war die Welt für BMW-Chef Harald Krüger noch in Ordnung. Damals erklärte er: „Wir haben an den Fahrzeugen nicht manipuliert. Wir haben Diesel, die sind sauber.“ Ein entscheidendes Kaufargument für viele Kunden!

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zweifelt daran aber bereits seit langem. Ein 7er-BMW war im Mai 2017 mit erheblich überhöhten Stickoxid-Emissionen aufgefallen. Beim BMW 320d EURO 6 habe sich nach Fahrtests der Verdacht erhärtet, dass die Abgassoftware durch illegale Abschalteinrichtungen manipuliert werde. Diese Fahrzeuge stießen bis zu sieben Mal mehr Stickoxide aus wie im Labortest. Bei illegalen Abschalteinrichtungen sorgt die Software der Motorsteuerung dafür, dass die Diesel-Abgasreinigung nur unter Prüfbedingungen auf voller Leistung läuft, im realen Straßenverkehr jedoch nicht.

Am 15.02.2018 meldete das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) noch, dass die Emissionen des 320 d unter normalen Betriebsbedingungen nicht zu beanstanden seien. Es konnten keine unzulässigen Abschalteinrichtungen festgestellt werden. Die von der Deutschen Umwelthilfe ermittelten Ergebnisse seien auf nicht normale Betriebsbedingungen zurückzuführen.

Heute sieht das anders aus!

Anlässlich einer Anhörung beim KBA am 22.02.2018 hat BMW die Verwendung von Software zur Manipulation des Abgassystems bei gleich zwei Fahrzeugmodellen eingeräumt. Ausgerechnet 11.000 Fahrzeugen der Luxusmodelle 750d und M550d sind betroffen.

Besonders pikant ist, wie die Manipulationen aufgefallen sind: Zur Marktüberwachung kauft das KBA bei Händlern nach dem Zufallsprinzip Wagen an, die bereits zugelassen waren. Die Händler wurden dabei von BMW verpflichtet, in diesem Fall umgehend Nachricht an die Konzernzentrale zu erstatten, welche den Wagen vor der Auslieferung unbedingt einem „Service“ unterziehen wollte. Erst auf Nachfrage des KBA wegen dieser Praxis musste BMW im Rahmen der o. g. Anhörung Manipulationen an der Software einräumen.

Jetzt überschlagen sich die Ereignisse:

Im US-Bundesstaat New Jersey reichten US-Kunden, vertreten durch die US-Kanzlei Hagens Berman, eine Sammelklage gegen BMW ein. Betroffen seien X5- und 335d-Modelle, welche 2009 bis 2013 verkauft wurden. Deren Schadstoffausstoß – so die Klage – liegt bis zu 27 mal höher, als die US-Grenzwerte zulassen.

Das KBA hat seinerseits den Rückruf der Fahrzeuge angeordnet. Nach der Erklärung des Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) müssen im Rahmen dessen „unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt“ werden.

Geprellt ist einmal mehr der Kunde. Hält Ihr Fahrzeug die Abgasgrenzwerte der EURO 6-Norm nicht ein, sind auch Sie von den künftigen Fahrverboten betroffen. Damit wird nicht nur Ihre Mobilität eingeschränkt. Der Fahrzeugwert sinkt unabsehbar und jeglicher Wiederverkauf der Wagen wird zum Roulette. Wurden Sie bei Abschluss des Kaufvertrages getäuscht, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. 

Aufgrund unserer Erfahrung gehen wir davon aus, dass Ihnen Schadensersatzansprüche gegen BMW zustehen. Beachten Sie, dass die Gewährleistungsansprüche gegen den Händler der Verjährung unterliegen. Handeln Sie daher jetzt, die Zeit läuft gegen Sie! Kerger & Partner Rechtsanwälte GbR hat bereits in einer Vielzahl von vergleichbaren Verfahren die Rückabwicklung von Kaufverträgen erfolgreich durchgesetzt. Profitieren Sie jetzt von unserer Erfahrung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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