Abgasskandal – OLG Koblenz spricht Schadensersatz und weitreichenden Zinsanspruch zu

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Das OLG Koblenz hat einem geschädigten VW-Kunden im Abgasskandal mit Urteil vom 16. September 2019 nicht nur Schadensersatz zugesprochen, sondern auch einen weitreichenden Zinsanspruch ab Zahlung des Kaufpreises (Az.: 12 U 61/19). „Dieser Anspruch auf sog. Deliktzinsen seit Kaufpreiszahlung kann dem geschädigten Verbraucher schnell einige tausend Euro mehr bescheren. Daher ist diese Entscheidung des OLG Koblenz natürlich sehr zu begrüßen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Der Kläger hatte 2011 einen VW Golf als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert wurden. Nach Bekanntwerden des Abgasskandals machte der Kläger Schadensersatzansprüche geltend.

Wie schon vor dem Landgericht war die Klage auch vor dem OLG Koblenz erfolgreich. VW habe durch den Einbau der Manipulationssoftware eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und habe dadurch aus Gründen der Gewinnmaximierung das Risiko einer Stilllegung des Fahrzeugs geschaffen. 

Der Kläger sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, da er davon ausging ein Fahrzeug zu erwerben, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht. 

Der Schaden ist ihm daher schon mit dem Kauf entstanden, sodass er einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags habe, so das OLG Koblenz. VW müsse den Golf daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

„Die Nutzungsentschädigung wird zumindest teilweise dadurch wieder aufgefangen, dass das OLG dem Kläger einen weitreichenden Zinsanspruch seit Zahlung des Kaufpreises zugesprochen hat“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung. 

Zunächst stellte das Gericht fest, dass der VW Golf des Klägers durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Wertverlust erfahren haben, da schon zum Zeitpunkt der Übergabe das Risiko bestand, dass das Fahrzeug stillgelegt wird. Daher habe der Kläger auch Anspruch auf die Verzinsung des Kaufpreises in Höhe des manipulationsbedingten Minderwerts des Fahrzeugs ab Datum der Kaufpreiszahlung, entschied das OLG.

Schadensersatzansprüche gegen VW im Abgasskandal können nach wie vor geltend gemacht werden. „Allerdings sollten die geschädigten Verbraucher jetzt handeln. Denn am 31. Dezember 2019 droht die Verjährung der Ansprüche“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen: www.pkw-rueckgabe.de



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