OLG Koblenz – Zinsanspruch im Abgasskandal ab Kaufpreiszahlung

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Bei Schadensersatzklagen im Abgasskandal haben Autokäufer sehr gute Chancen, ihre Ansprüche gegen VW durchzusetzen. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass VW sich durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. So rücken inzwischen Fragen wie der Zinsanspruch in den Fokus. In diesem Punkt hat nun das OLG Koblenz eine verbraucherfreundliche Entscheidung gefällt und dem Kläger mit Urteil vom 16. September 2019 Anspruch auf Deliktzinsen nach § 849 BGB zugesprochen (Az.: 12 U 61/19). 

„Das bedeutet, dass dem geschädigten Autokäufer nicht erst ab Rechtshängigkeit ein Schadensersatzanspruch zusteht, sondern bereits ab Kaufpreiszahlung. Finanziell kann das ein enormer Unterschied sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. 

In dem konkreten Fall hatte der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Golf geklagt. Das OLG Koblenz entschied, dass VW den Käufer durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und zum Schadensersatz verpflichtet ist. VW muss den Golf zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das allein macht das Urteil noch nicht ungewöhnlich, sondern ist bei der Rechtsprechung im Abgasskandal inzwischen eher Standard.

Das Besondere an dem Urteil ist, dass das OLG Koblenz dem Kläger auch Ansprüche aus Deliktzins zugesprochen hat. Nach § 849 BGB könne der Geschädigte, wenn wegen der Entziehung einer Sache der Wert oder bei Beschädigung einer Sache die Wertminderung zu ersetzen ist, Zinsen von dem Zeitpunkt an verlangen, welcher der Bestimmung des Wertes zu Grunde gelegt wird. „Übertragen auf den Abgasskandal bedeutet dies, dass der Zinsanspruch ab Zahlung des Kaufpreises entstanden ist“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung.

Leider schränkte das OLG den Anspruch auch wieder etwas ein. So sei der Kaufpreis nicht in voller Höhe des Kaufpreises zu verzinsen, sondern nur in der Höhe des durch die Abgasmanipulation entstandenen Minderwerts des Fahrzeugs. Diesen Wert schätzte das OLG auf ca. zehn Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Köln hat bereits im April in einem Hinweisbeschluss klargestellt, dass es einen Zinsanspruch ab Zahlung des Kaufpreises und nicht erst ab Klageerhebung sieht. „Der Unterschied kann schnell einige tausend Euro ausmachen und in einer sorgsam ausgearbeiteten Einzelklage geltend gemacht werden“, so Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Das gilt nicht nur bei Ansprüchen aus dem Abgasskandal um den Motor EA 189, sondern natürlich auch bei den größeren Motoren bei Modellen aus dem VW-Konzern oder den Fahrzeugen anderer Hersteller.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage.



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