Abgasskandal: Rechtsschutzversicherung muss eintreten!

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Der Dieselskandal oder auch Abgasskandal betrifft wohl hunderttausende gutgläubige Autokäufer.

Wohl bewusst nährten Hersteller bei Verbrauchern den Irrtum, technisch hochwertige Fahrzeuge mit geringem Verbrauch und geringem Schadstoffausstoß zu erwerben. Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass es mit dem angeblich geringen Schadstoffausstoß, aber auch mit dem angeblich günstigen Verbrauch nicht weit her ist. Die Autos sind schlicht und ergreifend mangelhaft.

Viele Käufer ärgern sich und überlegen, den Schaden mithilfe eines Anwaltes zu kompensieren.

Der Schaden besteht dabei abstrakt gesehen in dem Kauf eines Wagens, der nicht so ist wie versprochen an sich. Wahlweise kann aber auch konkret der mutmaßliche Minderwert auf dem Gebrauchtwagenmarkt geltend gemacht werden. Auch kann über den Kunstgriff des Widerrufs des Finanzierungsvertrages, so denn ein solcher geschlossen wurde, der Kauf rückgängig gemacht werden. All dies kann aber zunächst dazu führen, dass der Verbraucher Rechtsverfolgungskosten verauslagen muss.

Für solche Rechtsschutzfälle schließen Verbraucher Rechtsschutzversicherungen ab.

Leider ist es so, dass bei vielen Rechtsschutzversicherern zwar Prämien gern gesehen sind, nicht aber Schadensmeldungen, insbesondere keine mit einem hohen Streitwert. Daher versuchen viele Rechtsschutzversicherer, Kostendeckungsanfragen mit vorgeschobenen Argumenten abzuwehren.

Das OLG Düsseldorf hat nun einen Rechtsschutzversicherer verurteilt, seinen Versicherungsvertrag zu erfüllen und Kosten zu übernehmen.

Die Entscheidung hat das Az. I-4 U 87/17. Der Versicherungsnehmer und Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen VW Sharan hatte Schadensersatz gegen die VW AG geltend machen wollen. Der Versicherer berief sich aber auf vermeintlich zu geringe Erfolgsaussichten eines solchen Schadensersatzprozesses und wollte den Prozess nicht abdecken. Deshalb wurde der Versicherer verklagt und kassierte darauf eine herbe Niederlage, die Signalwirkung hat.

Wer also vom Abgasskandal bzw. Dieselskandal betroffen und rechtsschutzversichert ist, kann und sollte seine Rechtsschutzversicherung nutzen. Die konkrete Schadensmeldung sollte dabei besser einem Rechtsanwalt überlassen bleiben. Der Rechtsanwalt weiß die Gegenargumente des Versicherers besser einzuschätzen und lässt sich nicht irreführen.

Maßgeblich sind der allgemeine Vertragsrechtsschutz oder der Verkehrsrechtsschutz.

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