Abgasskandal – Was können betroffene Audi-Kunden tun?

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Bekanntlich wurde in den Fahrzeugen des VW-Konzerns (VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche), aber auch in Fahrzeugen anderer Hersteller (Mercedes-Benz und andere) eine Software verbaut, die den Motor so steuert, dass der Wagen bei der Messung der Schadstoffemissionen auf einem Prüfstand diese Situation erkennt und im sogenannten Modus 1, beim Betrieb im Straßenverkehr im sogenannten Modus 0, läuft. Im Modus 1 wird zur Verringerung des Stickoxidanteils im Abgas mehr Abgas zur Verbrennung zurückgeführt. Die Verwendung einer solchen Softwareprogrammierung ist gesetzwidrig, da eine derartige Abschalteinrichtung gegen europäisches Recht verstößt. Sie spiegelt auf dem Prüfstand einen geringeren Schadstoffausstoß vor, als er im regulären Betrieb tatsächlich besteht.

Welche Audi Modelle sind betroffen? 

Audi A1 (1.6 TDI, 2.0 TDI) (2009 – 2014)
Audi A3 (1.6 TDI Sportback) (Euro 6)
Audi A3 (1.6 TDI, 2.0 TDI) (2008 – 2014)
Audi A4 2.0 TDI Avant (Euro 6)
Audi A4 B 8 (2.0 TDI) (2007 – 2013)
Audi A5 (2.0 TDI)
Audi A5 3.0 TDI
Audi A6 (2.0 TDI Avant) (Euro 6)
Audi A6 3.0 TDI
Audi A6 C6, C7 (2.0 TDI) (2008 – 2014)
Audi Q 5 3.0 TDI
Audi Q 7 3.0 TDI
Audi Q3 (2.0 TDI quattro)
Audi Q3 (2.0 TDI) (2011 – 2013)
Audi Q5 (2.0 TDI) (2008 – 2015)
Audi TT (2.0 TDI) (2008 – 2013)


Welche Ansprüche haben Sie im Abgasskandal?

Neuer Wagen gegen Rückgabe Ihres Fahrzeugs

Erste Urteile kommen diesem Anspruch bereits nach. Im Rahmen der Rückabwicklung muss ein mangelfreies Fahrzeug geliefert werden, ohne Abzug für bereits gefahrene Kilometer.

Geld zurück gegen Rückgabe Ihres Fahrzeugs

Im Rahmen der Rückabwicklung des Vertrages muss dem Käufer der gezahlte Kaufpreis gegen Rückgabe des Altfahrzeuges zurückgezahlt werden, wobei eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer abgezogen werden muss. Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 30.000 Euro und einer Laufleistung von 60.000 km wäre ein Abzug von ca. 20 % des Kaufpreises vorzunehmen.

Kaufpreisminderung und Nachrüstung

Das regelmäßig angebotene Software-Update reduziert den Schadstoffausstoß regelmäßig nicht hinreichend und führt in vielen Fällen auch zu Folgeproblemen. Zusätzlich bleibt ein Minderwert am Wagen wegen der weiterhin bestehenden Betroffenheit der Fahrzeuge vom Abgasskandal. Derzeit ist noch keine funktionierende nachgewiesene Nachrüstung bekannt, die von den Herstellern freiwillig angeboten wird.

Schadensersatz gegen den Hersteller

Die ersten Landgerichte haben bereits Schadensersatzansprüche für von Diesel-Abgasskandal Betroffenen wegen sittenwidriger Schädigung und Betrugs bejaht und den Betroffenen das Recht zugesprochen, ihren Pkw an Volkswagen zurückzugeben und als Schadensersatz den gezahlten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erhalten. Die Gerichte begründen die Haftung der Hersteller aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung. Durch die Manipulation haben die Hersteller gegen die guten Sitten verstoßen und daher den betroffenen vorsätzlich einen Schaden zugefügt.

Wie können Sie weiter vorgehen?

Sprechen Sie uns an! Wir prüfen ob, Sie betroffen sind, berechnen Ihnen kostenfrei die Höhe Ihres Schadenersatzanspruchs, geben Ihnen eine kostenlose Einschätzung der Erfolgschancen gegenüber dem Händler und Hersteller und setzen Ihre Ansprüche bundesweit durch. Weitere Informationen finden Sie auf www.rechtsrat-abgas.de.



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