Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

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Eine einvernehmliche Scheidung ist ein juristischer Prozess, bei dem Ehepartner in friedlicher Übereinstimmung beschließen, sich scheiden zu lassen. Dieser Ansatz ist in der Regel weniger zeitaufwendig, deutlich kostengünstiger und weniger belastend für alle Beteiligten im Vergleich zu streitigen Scheidungen. In diesem Artikel werden wir den Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung erläutern.


1. Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Familienrecht


Der erste Schritt in einer einvernehmlichen Scheidung ist die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Familienrecht. Ein erfahrener Anwalt wird Ihnen in einer Erstberatung alle notwendigen Schritte erläutern und alle Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung beantworten. Darüber hinaus wird er im folgenden Verfahren dafür sorgen, dass Ihre Interessen angemessen vertreten werden.


Profitipp: Wenn Sie zu diesem Termin bereits die Eheurkunde und die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder mitnehmen, haben Sie im Normalfall bereits alle erforderlichen Unterlagen für den Scheidungsantrag dabei und der Antrag auf einvernehmliche Scheidung kann unmittelbar nach der Erstberatung bei dem Familiengericht eingereicht werden.

2. Einreichung der Scheidungsdokumente bei Gericht


Nach dem ersten Beratungsgespräch wird Ihr Anwalt für Sie die Scheidungsdokumente vorbereiten und beim zuständigen Familiengericht einreichen. Nach der Zahlung der Gerichtskosten erfolgt die Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten.


3. Scheidungsfolgenvereinbarung


Sofern noch nicht geschehen sollte parallel zum Scheidungsantrag die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung veranlasst werden. In dieser können weitere rechtlichen Fragen die mit der Scheidung einhergehen geregelt werden. Dies betrifft insbesondere Fragen zu den gemeinsamen Kindern (Sorgerecht, Umgang, Kindesunterhalt) und zu finanziellen Angelegenheiten (insb. gemeinsame Darlehen, Ehewohnung, Lebensversicherungen etc).


Hierzu wird Ihr Anwalt in einem weiteren Gespräch Ihren individuellen Regelungsbedarf ermitteln und gemeinsam mit Ihnen mögliche Lösungen erarbeiten. Sollten Sie sich mit ihrem Ehegatten bereits auf eine Lösung verständigt haben, wird Ihr Anwalt mit Ihnen sämtliche Konsequenzen besprechen. Sollte sich dabei zeigen, dass Sie einzelne für Sie negative Aspekte nicht in Ihre Erwägungen einbezogen haben, kann eine Änderung der getroffenen Vereinbarung veranlasst haben. Dies ist selbst dann möglich, wenn die Vereinbarung schriftlich getroffen wurde, da Vereinbarungen zu Scheidungsfolgen nur dann wirksam sind, wenn sie notariell beurkundet wurden.


4. Gerichtsverhandlung und Scheidungsbeschluss


Nachdem der andere Ehegatte Gelegenheit hatte, zum Scheidungsantrag Stellung zu nehmen und das Gericht Auskünfte von den beteiligten Rentenversicherungen eingeholt hat, wird der Scheidungstermin anberaumt, zu dem beide Ehegatten persönlich erscheinen müssen. Im Normalfall wird die Ehe in diesem Termin durch den Scheidungsbeschluss geschieden.


Da gegen diesen Beschluss theoretisch auch Rechtsmittel eingelegt werden können, ist das Verfahren damit jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen. Hierzu muss erst noch der Ablauf der Rechtsmittelfrist abgewartet werden. Sobald dies geschehen ist, erhalten Sie vom Gericht eine Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk. Damit sind Sie offiziell geschieden.

Profitipp: Wenn es besonders schnell gehen soll, kann die Zeit zwischen Scheidungstermin und Ablauf der Rechtsmittelfrist durch einen sogenannten Rechtsmittelverzicht umgangen werden. Auch hierzu berät Sie Ihr Anwalt im Vorfeld des Scheidungstermins.

Weitere Informationen zum Ablauf des Scheidungsverfahrens und sämtlichen anderen Fragen rund um das Thema einvernehmliche Ehescheidung finden Sie auf der Internetseite des Autors, Anwalt für Familienrecht Enrico Eichhorn.

Foto(s): Jürgen Fälchle - stock.adobe.com; Visionartist - stock.adobe.com

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