Abmahnung Arbeitsrecht, wie kann man sich wehren?

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Mit einer Abmahnung rügt ein Arbeitgeber ein Fehlverhalten seines Arbeitnehmers.


Die Abmahnung selbst hat keine rechtlichen Konsequenzen. Kommt es aber nach Ausspruch der Abmahnung zu einem weiteren und vergleichbaren Fehlverhalten, kann dies bereits eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen.

Die Abmahnung ist allerdings an verschiedene formale Voraussetzungen gebunden. Der Vorwurf gegenüber dem Arbeitnehmer sollte hinreichend bestimmt sein. Viele Tarifverträge beinhalten die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer vor Ausspruch der Abmahnung anzuhören.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, der auch seit 18 Jahren im Arbeitsrecht spezialisiert ist, erreichen regelmäßig Anfragen von Mandanten die sich gegen arbeitsrechtliche Abmahnungen wehren wollen.

Es wird insoweit nach Handlungsmöglichkeiten gefragt.

Hier bestehen grundsätzlich zwei Wege, erstens der gerichtliche Weg über das Arbeitsgericht oder der außergerichtliche Weg über eine sogenannte Gegendarstellung.

Liegt eine berechtigte Abmahnung vor, so kann nämlich der Arbeitnehmer eine Gegendarstellung zu den Personalakten geben, die erst mit der Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden darf. Sie muss sachlich sein und sich auf die Punkte beziehen, die auch Gegenstand der Abmahnung sind.


Ist die Abmahnung allerdings  unberechtigt, so kann der Arbeitnehmer die Beseitigung und Rücknahme verlangen und dies notfalls auch über das Arbeitsgericht durchsetzen.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Kemal Eser sollten abgemahnte Arbeitnehmer die Rechtslage von einem im Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen.

Denn sobald die Abnahnung in die Personalakte gelangt -unabhängig davon, ob sie wirksam ist oder nicht- kann dass  schon das berufliche Fortkommen des Arbeitsnehmers behindern.

Als langjährige Verbraucher- und Arbeitnehmerschutzkanzlei (18 Jahre)

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Foto(s): Kemal Eser

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