Abmahnung der BigHit Entertainment Co.und Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen

  • 2 Minuten Lesezeit

Abmahnung wegen des Vertriebs von nachgeahmter Ware mit dem Kennzeichen „BTS und BT21“: Im Falle einer Abmahnung bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Spezialisten für Markenrecht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz an. 

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0251 / 20 86 80 30 oder Sie schicken uns die Abmahnung unter Angabe Ihrer Telefonnummer per E-Mail an die info@wd-recht.de und wir rufen Sie schnellstmöglich im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

 

Abmahnung der BigHit Entertainment Co., Ltd. durch die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen

Gegenstand der Abmahnung der BigHit Entertainment Co., Ltd. durch die Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen ist der Vertrieb von nachgeahmten Waren mit dem Kennzeichen „BTS und BT21“. Der Vorwurf bezieht sich auf die Wort-/Bildmarke „BTS“ unter der Registernummer EM 017942677 für Waren der Klassen 18, 21 und 25 (u.a. Bekleidungsstücke) und auf die Wortmarke „BT21“ unter der Registernummer IR 1449028 für die Waren der Klasse 28 (u.a. Spielzeug). 

Es seien Gesichtsmarken im Internet mit dem Kennzeichen „BTS“ sowie Plüsch Spielzeuge unter den genannten Marken angeboten und in den Verkehr gebracht worden. Durch einen Testkauf sei festgestellt worden, dass es sich bei den Waren um Plagiate handele. Gefordert werden die Unterlassung der rechtswidrigen Benutzung und die Erteilung von Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg sowie den mit dem Verkauf erzielten Gewinn durch Vorlage von Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Lieferscheinen, sowie sonstigen Handelsdokumenten. Des Weiteren wird die Herausgabe der Waren gefordert sowie Schadensersatz. 

Die beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.500,00 € und die Erstattung der Abmahnkosten nach einem Streitwert von 200.000,00 € vor.

 Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

Weitere Infos finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-bighit-entertainment-und-dr-eikelau-masberg-kollegen/

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Ihre Anwälte für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von der BigHit Entertainment Co., Ltd. und Kanzlei Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung.

Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  •     durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  •     Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  •     unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema