Abmahnung der Coty Beauty Germany & Kanzlei Lubberger Lehment erhalten?

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Abmahnung der Coty Beauty Germany (Marken „Hugo Boss“ „BOSS THE SCENT“ „Chloé“ „Calvin Klein“)  durch die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten?

Bereits seit geraumer Zeit lässt die Coty Beauty Germany GmbH aus Darmstadt durch die Kanzlei Lubberger Lehment Abmahnungen aus Marken- und Wettbewerbsrecht aussprechen. 

Die Coty Beauty Germany GmbH gehöre zum Coty- Konzern, der Parfum- und Kosmetikprodukte u.a. unter den Marken Hugo Boss, Chloé und Calvin Klein herstelle und vertreibe. 

Die Marken seien in Europa insbesondere für Parfumprodukte geschützt. Soweit die Coty Beauty Germany GmbH nicht selbst Inhaberin der Marken ist, sei sie von den Inhabern berechtigt, markenrechtliche Ansprüche in eigenem Namen geltend zu machen. 

Vorwurf in einer uns derzeit zur Verteidigung des Abgemahnten vorliegenden Abmahnung ist, dass dieser Parfumprodukte unter den Marken ähnlichen Zeichen insbesondere als Duftzwillinge vertrieben haben soll. Dies stelle sowohl eine Verletzung von Markenrechten als auch ein unlauteres, d.h. wettbewerbswidriges Handeln, dar, welches zu unterlassen sei.


Kostenlose Ersteinschätzung

Wurde Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine Klageschrift bzw. einstweilige Verfügung der Coty Beauty Germany GmbH und Lubberger Lehment zugestellt? 

Dann scheuen Sie sich nicht, uns - die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Münster - zu einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles zu kontaktieren. 

Wir kennen den Gegner und die Abmahnung bereits aus vielen Mandaten und können Ihnen daher eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung von Lubberger Lehment geben. 

Senden Sie uns die Unterlagen hierzu am besten per Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.


Was verlangt die Coty Beauty Germany GmbH von dem Abgemahnten?

Die Coty Beauty Germany GmbH lässt durch die Kanzlei Lubberger Lehment folgende Ansprüche stellen:

  1. Verlangt wird die Unterlassung, d.h. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  1. Coty Beauty Germany fordert zudem eine umfangreiche Auskunft von dem Abgemahnten, insb.  die Nennung von Vorlieferanten, dem Umfang des Vertriebes sowie Ein- und Verkaufspreise
  2. Es wird die Anerkennung einer Schadensersatzpflicht geltend gemacht
  3. Abschließend verlangen die Rechtsanwälte für die Coty Beauty Germany GmbH die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren nach erheblichen Gegenstandswert von 150.000 €


Wie sollte sich der Abgemahnte verhalten?

Angesichts der umfangreichen Ansprüche, welche gestellt werden, darf die Abmahnung keinesfalls ignoriert werden. Insbesondere Abmahnungen aus Markenrecht sind unbedingt ernst zu nehmen. 

Dennoch gilt es, nicht in Panik zu verfallen. Weder sollten die Ansprüche vorschnell erfüllt, noch die Rechtsanwälte der Gegenseite in einer Kurzschlusshandlung selbst kontaktiert werden. Dies ist nicht sinnvoll. 

Ratsam ist es vielmehr, unmittelbar selbst juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, um „Waffengleichheit“ herzustellen. 

Da die Vorwürfe und Forderungen in Abmahnungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht immer so glasklar zutreffen, wie der Abgemahnte Glauben machen will, ist es durchaus sinnvoll, eine Prüfung durch einen im Markenrecht versierten Rechtsanwalt vornehmen zu lassen. Gegebenenfalls bestehen Verteidigungsmöglichkeiten, die genutzt werden sollten. 

Keinesfalls sollte der Abgemahnte die der Abmahnung beiliegende –von den Rechtsanwälten der Gegenseite vorformulierte- Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Da eine solche Erklärung, im Zweifel lebenslang, erhebliche Pflichten auslöst und im Falle der Zuwiderhandlung von der Gegenseite dann eine nicht unerheblich hohe Vertragsstrafe gefordert werden kann, lohnt sich eine juristische Beratung zu den Fallstricken. 

Sofern sich die Abgabe einer Unterlassungserklärung nach Prüfung als erforderlich herausstellt, ist ein im Markenrecht versierter Rechtsanwalt auch in der Lage, eine für den Abgemahnten möglichst günstige Erklärung zu verfassen.

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Wettbewerbsrechts und Urheberrechts sowie über Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Unsere Expertentipps lauten:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.


Kontaktieren Sie uns gerne!

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30 erreichen. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Weitere Infos finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-lubberger-lehment-fuer-coty-beauty-germany-wegen-angeblicher-verletzung-der-marke-tiffany/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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