Abmahnung der Kanzlei albrecht legal für Herr Folkert Knieper wegen Nutzung eines Lichtbildes

  • 3 Minuten Lesezeit

Erneut liegt uns eine urheberrechtliche Abmahnung vor, die Herr Folkert Knieper durch die Kanzlei albrecht legal aussprechen ließ. Herr Knieper lässt sich von verschiedenen Kanzleien vertreten, wir haben entsprechend berichtet, vgl.

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-des-dipl-ing-folkert-knieper-durch-rechtsanwalt-santjer-erhalten/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-kanzlei-cyfire-rechtsanwaelte-fuer-herrn-knieper-213790.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-des-dipl-ing-folkert-knieper-marions-kochbuch-durch-kanzlei-dr-lohsin-und-partner-erhalten-223409.html

Vorab: Sollten Sie eine solche urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, rufen Sie mich gerne für ein kostenloses erstes Rechtsgespräch an. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kenne ich das Fachgebiet und auch die Gegenseite. Melden Sie sich gerne entweder direkt telefonisch unter 0251 / 208680-30 oder schicken Sie mir die Abmahnung an info@wd-recht.de (unter Angabe Ihrer Rufnummer, wenn Sie einen Rückruf wünschen). Ich freue mich auf das Gespräch.


Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung ist auch vorliegend die unberechtigte Nutzung eines Lichtbildes, welches Herr Knieper erstellt haben will, der damit die Exklusivrechte an dem Bild behauptet. „Nutzung“ meint dabei zum einen die öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) und die Vervielfältigung (§ 16 UrhG) des Bildes durch den Abgemahnten. Die Nutzung soll ohne Nutzungserlaubnis und damit unberechtigt erfolgt sein. Das Bild soll dem Internetauftritt www.marions-kochbuch.de entnommen sein, für den Herr Knieper nach eigenen Angaben sämtliche abrufbaren Bilder erstellt hat.

Aufgrund der vorgeworfenen unberechtigten Nutzung des Bildes fordert Herr Knieper über seine Rechtsvertretung von albrecht legal

  • das unverzügliche Entfernen des Fotos von der fraglichen Website und das Löschen der Bilddatei auf dem Server
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (im Entwurf beigefügt)
  • Zahlung eines Schadenersatzes
  • Zahlung der Rechtsanwaltskosten (Aufwendungsersatz)


Tipp: Verhalten nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung

Beachten Sie die Fristen! Vorsicht, es werden oft zwei unterschiedliche Fristen gesetzt, eine besonders kurze zur Abgabe des eingeforderten Unterlassungsversprechens und eine weitere für die Zahlungsforderungen.

Handeln Sie nicht übereilt und vorschnell. Eine einmal erteilte Auskunft oder ein abgegebenes Unterlassungsversprechen sind nicht- oder kaum noch rückgängig zu machen.

Neben hohen Kosten wird mit der eingeforderten Erklärung das Eingehen einer mind. 30-jährige strafbewehrte Bindung gefordert. Damit handelt es sich nicht um eine Bagatelle, sondern um einen ernst zu nehmenden Streit. Das Eingehen eines solchen Vertrages sollte nie ungeprüft erfolgen.

Ein auf das Urheberrecht spezialisierter Anwalt sollte zunächst prüfen, ob die Forderungen in Grund und Höhe bestehen. Wenn das der Fall ist und wenn auch ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll (zu dem es selbstverständlich eine Alternative gibt), ist darauf zu achten, dass die Abgabe zunächst gut vorbereitet wird und sodann das eingeforderte Versprechen modifiziert wird. Beides ist wichtig, um das Risiko einer Vertragsstrafe (meist einhergehend mit einer weiteren Abmahnung) nach Möglichkeit zu vermeiden.

Die Zahlungsforderungen werden üblicherweise verhandelt, wobei der Verhandlungserfolg selbstverständlich Tatfrage und abhängig vom Sachverhalt ist.


Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte | Fachanwälte 

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail  zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Sie erreichen uns unter: Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de

Unsere Expertentipps:   

Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!   

Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!    

Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!    

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