Abmahnung der Kanzlei CBH im Namen von Maximilian Diehn wegen Namensrecht

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Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei CBH aus Hamburg zur Prüfung vorgelegt. Die Kanzlei mahnte im Auftrag des Künstlers Maximilian Diehn ab. Der Vorwurf: Verletzung von Rechten am Künstlernamen „Kontra K“. Was nun?

Abmahnung wegen Verletzung von Namensrecht

Der Rapper Maximilian Diehn ist einigen vielleicht besser bekannt unter seinem Künstlernahmen „Kontra K“. In der Abmahnung lässt er beanstanden, dass die Bezeichnung „Kontra K“ im Zusammenhang mit einem T-Shirt-Kaufangebot verwendet wurde. Hierdurch sieht die abmahnende Kanzlei das Namensrecht des Künstlers an seinem Künstlernamen verletzt. Gleichzeitig stützt sich die Abmahnung aber auch auf das Urheberrecht. So lautete ein weiterer Vorwurf, es habe sich bei den beanstandeten Shirt-Motiven um kurze Auszüge aus Liedern des abmahnenden Künstlers gehandelt. Die Nutzung dieser Text-Schnipsel verletze das Urheberrecht des Künstlers.

Welche Forderungen werden gestellt?

Konkret machte die abmahnende Kanzlei Unterlassungsansprüche sowie Auskunftsansprüche und den Ersatz von Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung) geltend. Bei der Berechnung der Abmahnkosten wurde dabei ein Gegenstandswert in Höhe von 50.000,00 € zugrunde gelegt. Auch der erzielte Gewinn soll laut der Abmahnung an den Künstler ausgekehrt werden.

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Ob überhaupt ein Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, ist bei namensrechtlichen oder urheberrechtlichen Abmahnungen meist eine Frage des Einzelfalls. So stellen sich bei Abmahnungen nicht selten die Vorwürfe als ganz oder teilweise unbegründet heraus. Häufig können Unterlassungserklärungen auch deutlich zurückhaltender formuliert werden als von den Abmahnern gefordert. Oft ist die Rechtslage auch umstritten, was dann selbst auf Seiten des Abmahners mit erheblichen Risiken verbunden sein kann. Selbst in solchen Fällen, in denen die Vorwürfe grundsätzlich zu Recht erhoben wurden, werden nicht selten deutlich zu hohe Zahlungen oder die Abgabe zu weit gehender Erklärungen verlangt. Lassen Sie sich hierzu anwaltlich beraten, bevor Sie voreilig und möglicherweise falsch reagieren.

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit mehreren Jahren persönlich zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts.


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