Abmahnung der Naketano GmbH und Lorenz Seidler Gossel erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Derzeit vertreten wir mehrere Mandanten, die Abmahnungen der Naketano GmbH und den Rechtsanwälten Lorenz Seidler Gossel erhalten haben. Wir haben bereits Gerichtsverfahren mit der Gegenseite führen müssen. Das Landgericht München I hat beispielsweise in einem aktuellen Fall jüngst zu Gunsten unserer Mandantschaft und gegen Naketano entschieden und die Klage von Naketano abgewiesen. Wir haben bereits über die Abmahnung von Naketano berichtet:

www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/landgericht-muenchen-i-klage-der-naketano-gmbh-zu-gunsten-unserer-mandantschaft-abgewiesen-kein-lauterkeitsrechtlicher-nachahmungsschutz/

www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-von-lorenz-seidler-gossel-und-der-naketano-gmbh/

Gegenstand der aktuellen Abmahnung von Naketano und Lorenz Seidler Gossel

Aktuell wurden uns wieder Abmahnungen von Naketano und Lorenz Seidler Gossel vorgelegt. In der uns erneut vorgelegten Abmahnung geht es beispielsweise um den angeblich rechtswidrigen Vertrieb von Naketano Plagiaten. Betroffen seien die folgenden Naketano Produkte:

  • Schwarzkopf
  • Body Murat
  • Familiy Biz
  • Supapimmel

Die Rechtsanwälte von Lorenz Seidler Gossel behaupten, dass die Produkte unserer Mandantschaft Plagiate der Produkte von Naketano seien.

Zur Begründung der Abmahnung berufen sich Naketano und Loren Seidler Gossel auf wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz sowie auf Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

Den betroffenen Unternehmen wird in Aussicht gestellt, dass man gezwungen sei, das Anbieten, Bewerben und Verbreiten der Bekleidungsstücke sofort gerichtlich verbieten zu lassen, wenn die vermeintlichen Plagiate nicht sofort aus Werbung und Verkauf genommen werden und eine Unterlassungserklärung abgegeben werde. Ferner fordern Naketano und Lorenz Seidler Gossel Auskunft sowie Kostenerstattung. Als Gegenstandswert werden 150.000 € angesetzt.

Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnung von Naketano und Lorenz Seidler Gossel

Das von uns vor dem Landgericht München I geführte Verfahren, welches zur Abweisung der Klage von Naketano und Lorenz Seidler Gossel geführt hat, hat gezeigt, dass die Ansprüche von Naketano, insbesondere in Bezug auf den wettbewerbsrechtlichen Teil, nicht unproblematisch sind.

Da in Deutschland auch unter Berücksichtigung des Wettbewerbsrechts kein Ideenschutz gewährt wird, sind im Modebereich Unterlassungsansprüche, welche auf Designs, Geschmacksmuster und/oder UWG gestützt werden, nur mit erheblichen Aufwand durchzusetzen.

Einzelne Gestaltungselemente, wie z. B. Kordeln, Kapuzen, Lederpatches und Lederapplikationen, sind nicht zu Gunsten eines Unternehmens monopolisierbar. Eine solche Abmahnung kann durchaus unberechtigt sein. Hinzu kommt, dass Gemeinschaftsgeschmacksmuster (und/oder Designs) „neu“ sein müssen. Da dies bei Anmeldung nicht geprüft wird, kann sich erst nach Recherche und im Prozess herausstellen, dass das Muster der Gegenseite im Grunde wertlos ist und zwar eingetragen wurde, aber nicht gegenüber Dritten geltend gemacht werden kann.

Erfahrung mit Abmahnungen von Naketano und Lorenz Seidler Gossel

Wir kennen den Gegner, die gegnerische Anwälte, die Argumentation sowie das Vorgehen der Gegenseite und bieten betroffenen Anbieter eine kostenlose erste Einschätzung der Abmahnung an. Hierzu können Sie uns die Abmahnung einfach per E-Mail übersenden. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sollte zunächst prüfen, ob die behaupteten Verstöße tatsächlich begangen wurden.

Betroffen Unternehmen sollten insbesondere die Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung unterschreiben. Hier kann ein erhebliches Haftungsrisiko entstehen.

Wir kennen die Gegner und raten dem Empfänger einer Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung?

Unsere Leistung im Wettbewerbsrecht und Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

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