Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal im Namen der Allplan Deutschland GmbH

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Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal im Namen der Allplan Deutschland GmbH erhalten, mit welcher die Verletzung des Urheberrechts einer lizensierten Software behauptet wird.

Vorab: Zunächst bewahren Sie Ruhe. Sie können uns die Abmahnung für eine kostenlose Ersteinschätzung gerne zukommen lassen. Sie erreichen uns per E-Mail an service@kanzlei-ruhoff.de oder telefonisch unter 0251 397 760.


Der Vorwurf

Gegenstand der erhaltenen Abmahnung ist die Verwendung einer nicht lizensierten Software. Ihnen wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, den Kopierschutz der Software überschrieben zu haben. Dadurch sei eine unzulässige Vervielfältigung sowie eine unzulässige Bearbeitung erfolgt und das ausschließliche Nutzungsrecht der Allplan Deutschland GmbH verletzt worden.


Geltend gemachte Ansprüche

Die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal macht folgende legal im Namen der Allplan Deutschland GmbH geltend:

  • Unterlassungsanspruch, d.h. zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert
  • Auskunftsanspruch hinsichtlich des Ausmaßes der vermeintlichen Rechtsverletzung
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.000 EUR


Was ist jetzt zu tun?

Auch wenn der Ihnen gemachte Vorwurf in der Sache nicht zutreffend ist, sollten Sie die Forderungen der Gegenseite nicht einfach zu ignorieren. Besondere Bedeutung kommt der von der Gegenseite gesetzten Frist zu. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, droht die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, welches weitere Kosten mit sich bringt.

Jedoch raten wir Ihnen ebenfalls davon ab, die Forderungen der Gegenseite vorschnell und unüberlegt zu erfüllen. Sehen Sie von einer ungeprüften und nicht modifizierten Abgabe einer der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung unbedingt ab. Denn diese bringt unmittelbare rechtliche Folgen mit sich und kann zumeist nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist es sinnvoll, sich zeitnah an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser prüft die geltend gemachten Forderungen und kann Sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens vollumfänglich beraten.


Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung

Wir sind als Kanzlei unter anderem auf das Urheberrecht spezialisiert. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir für Sie, ob die erhaltene Abmahnung berechtigt ist. Schicken Sie und dafür einfach die Abmahnung sowie Ihre Kontaktdaten an service@kanzlei-ruhoff.de. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.



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