Abmahnung der Volkswagen AG (Marke „VAS“) durch die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Regelmäßig mahnt die Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG aus Markenrecht ab. Auch derzeit liegt uns eine solche Abmahnung vor. Die Volkswagen AG wirft dem Abgemahnten vor, für sie geschützte Zeichen in markenverletzender Weise zu verwenden. Streitgegenständlich sind die folgenden Unionsmarken

  • „VW im Kreis“(Wort-/Bildmarke)
  • „Volkswagen“
  • „VW“
  • „RNS“

Der Abgemahnte habe die Zeichen in Online-Angeboten für SD-Karten für Navigationsgeräte genutzt. Diese seien jedoch nicht mit Zustimmung der Volkswagen AG in Verkehr gebracht worden. Der Abgemahnte sei daher nicht berechtigt, die vorgenannten Zeichen im Rahmen der Angebote zu nutzen.

Vorab: 

Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Klageschrift der Volkswagen AG und Lubberger Lehment vor? Dann kontaktieren Sie uns gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung der Angelegenheit! Wir, die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Münster, verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts und kennen auch die Gegenseite sehr genau.

Kontakt unter:                                 Telefon: 0251 20 86 80 30                            E-Mail: info@wd-recht.de

Was verlangt die Volkswagen AG?

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Lubberger Lehment machen für die Volkswagen AG einen Anspruch auf Unterlassung geltend und fordern zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine von der Kanzlei Lubberger Lehment vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung liegt der Abmahnung bei. Diese ist sehr umfangreich. Die Volkswagen AG lässt zudem einen Anspruch auf Auskunft geltend machen. Der Abgemahnte soll unter Vorlage von Rechnungen, Lieferscheinen und Belegen umfangreich Auskunft über den Nutzungsumfang und die Vertriebswege erteilen. Zudem wird ein Vernichtungsanspruch geltend gemacht. Die Forderung eines Schadensersatzes lässt die Volkswagen AG ankündigen. Überdies verlangt die Volkswagen AG die Erstattung entstandener Rechtsanwaltsgebühren. Diese werden nach einem hohen Gegenstandswert von 250.000 € berechnet.

Wie sollte man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Aus der Abmahnung wird deutlich, dass es sich nicht um eine Bagatelle handelt. Angesichts des hohen Gegenstandswertes sind die Abmahnung und die darin gesetzten Fristen unbedingt ernst zu nehmen. Im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes könnte die Volkswagen AG die geltend gemachten Ansprüche unmittelbar gerichtlich verfolgen. Ein solches Verfahren wäre jedoch mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden. Keinesfalls sollte es der Abgemahnte daher gedankenlos auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. 

Mit einer professionellen und durchdachten Reaktion auf die Abmahnung kann eine gerichtliche Inanspruchnahme in der Regel vermieden werden. Daher gilt es in einem solchen Fall unbedingt, rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

Unbedingt abzuraten ist davon, eigenständig Kontakt mit den Rechtsanwälten der Gegenseite aufzunehmen oder gar die von den gegnerischen Rechtsanwälten vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Die vorformulierte Erklärung enthält Pflichten, die sich aus dem Wortlaut der Erklärung nicht unmittelbar ergeben, so dass bei leichtfertiger Abgabe der Erklärung ein erhebliches Risiko besteht, gegen diese zu verstoßen und eine hohe Vertragsstrafe zahlen zu müssen. Ratsam ist es daher, rechtzeitig einen Spezialisten auf dem Gebiet des Markenrechtes zu Rate zu ziehen. Dieser kann die Berechtigung der Vorwürfe und Forderungen prüfen und ist dann aufgrund seiner Erfahrung in der Lage, nach Rücksprache mit dem Abgemahnten professionell zu reagieren.

Unsere wichtigen Hinweise für Sie:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!
  •     Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!
  •     Fachanwalt kontaktieren!

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, kennen die Gegenseite sehr genau. Insbesondere aufgrund vorhandener Fachanwaltschaften im gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir über langjährige Erfahrung und vertiefte Kenntnisse im Markenrecht.

Kostenlose Ersteinschätzung!

Wir stehen Ihnen gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen Spezialisten für Markenrecht und Fachanwalt zur Verfügung. Sie können uns hierzu telefonisch unter 0251 20 86 80 30  erreichen. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch gerne per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann zeitnah zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


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