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Abmahnung der VPS Film- Entertainment GmbH durch Kanzlei Sarwari

  • 1 Minuten Lesezeit

Wie bereits in der Vergangenheit berichtet, lässt die VPS Film- Entertainment GmbH Abmahnungen durch die Kanzlei Sarwari wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Filmwerken im Wege des Filesharings aussprechen.

Aktuell vertrete ich einen Abgemahnten gegen eine solche Abmahnung. Die Abmahnung enthält den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk

Dorcel- Stars #12

Eben dieses Filmwerk soll, so der Vorwurf, im Wege des Filesharings über die bekannte Internettauschbörse BitTorrent geteilt worden sein.  Die Tauschbörsensoftware BitTorrent bietet die Möglichkeit Dateien per Download und Upload zu tauschen. Wird eine Datei heruntergeladen, wird sie im selben Moment auch wieder vom eigenen PC automatisch hochgeladen und den anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.

Forderung:

  • Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • 650,00 EUR zur Abgeltung der Abmahnkosten und Schadensersatz


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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Expertentipps:


  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!

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